Bauantrag & Baugenehmigung für Terrassendächer
Ob Ihr Terrassendach genehmigungsfrei ist oder nicht – das regeln Landesbauordnung, Bebauungsplan & kommunale Vorgaben. Hier finden Sie kompakte Orientierung, typische Schwellen & Hinweise zur weiteren Vorgehensweise.
Stand der Angaben: Oktober 2025
Checkliste: So prüfen Sie, ob Sie einen Antrag brauchen
- Land & LBO prüfen: Gültige Landesbauordnung, kommunale Satzungen, Bebauungsplan.
- Größe & Tiefe messen: Grundfläche, Länge, Tiefe, Höhe Ihrer geplanten Überdachung.
- Grenzabstände beachten: Meist ≥ 3 m oder in Sonderfällen abweichend.
- Statik & Lasten klären: Schneelastzone, Windverhältnisse, Verankerung.
- Verfahrensfreiheit prüfen: Liegen Sie unter den Schwellen? → eventuell genehmigungsfrei.
Achtung: Auch verfahrensfreie Maßnahmen müssen alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z. B. Brandschutz, Abstände, Bauweise) erfüllen.
Häufige Fehler & Stolperfallen
- Fläche allein betrachtet, Tiefe übersehen
- Außenbereich vs. Innenbereich nicht geprüft
- Grenzabstand & Rechte des Nachbarn ignoriert
- Veraltete Bauordnung verwendet
- Genehmigungsfreiheit vorausgesetzt ohne schriftlichen Bescheid
Orientierungswerte für genehmigungsfreie Terrassendächer nach Bundesland
Die folgende Übersicht zeigt typische Flächen- und Tiefengrenzen, bis zu denen Terrassenüberdachungen in vielen Fällen verfahrensfrei (genehmigungsfrei) errichtet werden dürfen – gemäß der jeweiligen Landesbauordnungen (Stand: Oktober 2025).
| Bundesland | Orientierender Grenzwert | Quelle / Hinweis |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis ca. 30 m² | § 50 LBO BW – häufig als verfahrensfrei angegeben (kommunal prüfen) |
| Bayern | bis ca. 30 m² | Art. 57 BayBO Abs. 1 g – Terrassendächer bis 30 m² verfahrensfrei |
| Berlin | bis ca. 30 m² / Tiefe 3 m | § 61 BauO Bln – Abstände & Denkmalschutz beachten |
| Brandenburg | bis 30 m² / Tiefe 4 m | § 61 BbgBO; Genehmigungsfreiheit häufig bis 30 m² im Innenbereich |
| Bremen | bis 30 m² | § 61 BremLBO; individuelle Bebauungspläne maßgeblich |
| Hamburg | bis 30 m² / Tiefe 3 m | § 60 HBauO – prüfen bei Grenzbebauung / Reihenhaus |
| Hessen | bis 30 m² / Tiefe 3 – 4 m | § 55 HBO – häufig verfahrensfrei bis 30 m² für Terrassendächer |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 30 m² / Tiefe 3 m | § 61 LBauO M-V – Abstandsflächen beachten |
| Niedersachsen | bis 40 m² (ab 01.07.2025) | NBauO Novelle 2025 – neue Grenze 40 m² bei ≥ 3 m Grenzabstand |
| Nordrhein-Westfalen | bis 30 m² / Tiefe 4,5 m | § 62 BauO NRW – Grenzabstand ≥ 3 m empfohlen |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m² | § 62 LBauO – nicht im Außenbereich, örtliche Satzung prüfen |
| Saarland | ca. 36 m² / Tiefe 3 m | LBO Saar – Angabe aus Fachquellen, Grenzabstand ≥ 3 m |
| Sachsen | bis 30 m² / Tiefe 3 – 4 m | SächsBO § 61 – kommunal unterschiedlich ausgelegt |
| Sachsen-Anhalt | bis 30 m² | BauO LSA § 60 – keine Baugenehmigung bei Einhaltung Abstände |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m² / Tiefe 3 – 4 m | LBO SH § 63 – Abstände / B-Plan relevant |
| Thüringen | bis 30 m² / Tiefe 3 – 4 m | ThürBO § 60 – verfahrensfrei, falls nicht im Außenbereich |
🔸 Hinweis: Diese Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung über typische
Genehmigungsfreigrenzen für Terrassenüberdachungen in Deutschland.
🔸 Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Landesbauordnungen (Stand Oktober 2025).
🔸 Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.
🔸 Maßgeblich ist stets die verbindliche Auskunft Ihres örtlich zuständigen Bauamts.
Wichtig: Kein Gewähr für Richtigkeit & Aktualität
Diese Informationen basieren auf aktuellen öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Oktober 2025). Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit. Für Ihr konkretes Bauvorhaben ist stets eine verbindliche Auskunft des zuständigen Bauamts einzuholen.
Wir beraten Sie zu Statik, Technik & Genehmigung – sprechen Sie uns gern an.