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Recht & Praxis

Bauantrag & Baugenehmigung für Terrassendächer

Ob Ihr Terrassendach genehmigungsfrei ist oder nicht – das regeln Landesbauordnung, Bebauungsplan & kommunale Vorgaben. Hier finden Sie kompakte Orientierung, typische Schwellen & Hinweise zur weiteren Vorgehensweise.

Stand der Angaben: Oktober 2025

Checkliste: So prüfen Sie, ob Sie einen Antrag brauchen

  1. Land & LBO prüfen: Gültige Landesbauordnung, kommunale Satzungen, Bebauungsplan.
  2. Größe & Tiefe messen: Grundfläche, Länge, Tiefe, Höhe Ihrer geplanten Überdachung.
  3. Grenzabstände beachten: Meist ≥ 3 m oder in Sonderfällen abweichend.
  4. Statik & Lasten klären: Schneelastzone, Windverhältnisse, Verankerung.
  5. Verfahrensfreiheit prüfen: Liegen Sie unter den Schwellen? → eventuell genehmigungsfrei.

Achtung: Auch verfahrensfreie Maßnahmen müssen alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z. B. Brandschutz, Abstände, Bauweise) erfüllen.

Häufige Fehler & Stolperfallen

  • Fläche allein betrachtet, Tiefe übersehen
  • Außenbereich vs. Innenbereich nicht geprüft
  • Grenzabstand & Rechte des Nachbarn ignoriert
  • Veraltete Bauordnung verwendet
  • Genehmigungsfreiheit vorausgesetzt ohne schriftlichen Bescheid

Orientierungswerte für genehmigungsfreie Terrassendächer nach Bundesland

Die folgende Übersicht zeigt typische Flächen- und Tiefengrenzen, bis zu denen Terrassenüberdachungen in vielen Fällen verfahrensfrei (genehmigungsfrei) errichtet werden dürfen – gemäß der jeweiligen Landesbauordnungen (Stand: Oktober 2025).

Bundesland Orientierender Grenzwert Quelle / Hinweis
Baden-Württembergbis ca. 30 m²§ 50 LBO BW – häufig als verfahrensfrei angegeben (kommunal prüfen)
Bayernbis ca. 30 m²Art. 57 BayBO Abs. 1 g – Terrassendächer bis 30 m² verfahrensfrei
Berlinbis ca. 30 m² / Tiefe 3 m§ 61 BauO Bln – Abstände & Denkmalschutz beachten
Brandenburgbis 30 m² / Tiefe 4 m§ 61 BbgBO; Genehmigungsfreiheit häufig bis 30 m² im Innenbereich
Bremenbis 30 m²§ 61 BremLBO; individuelle Bebauungspläne maßgeblich
Hamburgbis 30 m² / Tiefe 3 m§ 60 HBauO – prüfen bei Grenzbebauung / Reihenhaus
Hessenbis 30 m² / Tiefe 3 – 4 m§ 55 HBO – häufig verfahrensfrei bis 30 m² für Terrassendächer
Mecklenburg-Vorpommernbis 30 m² / Tiefe 3 m§ 61 LBauO M-V – Abstandsflächen beachten
Niedersachsenbis 40 m² (ab 01.07.2025)NBauO Novelle 2025 – neue Grenze 40 m² bei ≥ 3 m Grenzabstand
Nordrhein-Westfalenbis 30 m² / Tiefe 4,5 m§ 62 BauO NRW – Grenzabstand ≥ 3 m empfohlen
Rheinland-Pfalzbis 50 m²§ 62 LBauO – nicht im Außenbereich, örtliche Satzung prüfen
Saarlandca. 36 m² / Tiefe 3 mLBO Saar – Angabe aus Fachquellen, Grenzabstand ≥ 3 m
Sachsenbis 30 m² / Tiefe 3 – 4 mSächsBO § 61 – kommunal unterschiedlich ausgelegt
Sachsen-Anhaltbis 30 m²BauO LSA § 60 – keine Baugenehmigung bei Einhaltung Abstände
Schleswig-Holsteinbis 30 m² / Tiefe 3 – 4 mLBO SH § 63 – Abstände / B-Plan relevant
Thüringenbis 30 m² / Tiefe 3 – 4 mThürBO § 60 – verfahrensfrei, falls nicht im Außenbereich

🔸 Hinweis: Diese Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung über typische Genehmigungsfreigrenzen für Terrassenüberdachungen in Deutschland.
🔸 Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Landesbauordnungen (Stand Oktober 2025). 🔸 Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. 🔸 Maßgeblich ist stets die verbindliche Auskunft Ihres örtlich zuständigen Bauamts.

Wichtig: Kein Gewähr für Richtigkeit & Aktualität

Diese Informationen basieren auf aktuellen öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Oktober 2025). Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit. Für Ihr konkretes Bauvorhaben ist stets eine verbindliche Auskunft des zuständigen Bauamts einzuholen.

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