Informationen rundum Bauantrag zu Ihrem Terrassendach und Sommergarten
ÜBERSICHT FÜR GENEHMIGUNGSFREIE TERRASSENDÄCHER NACH BUNDESLAND
- Baden-Württemberg-bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern
- Bayern: einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
- Berlin: einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Meter
- Brandenburg: maximal 20 m² Grundfläche und 75 m³ umbautem Raum.
- Bremen: bis zu einer Tiefe von 3 Metern.
- Hamburg: Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m
- Hessen: Einer Tiefe von 3 Meter, mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze- unter Vorbehalt Abschnitt V Nr. 3 § 55 HBO
- Mecklenburg-Vorpommern: bis zu einer Fläche von 30 m² und bis zu 3 Meter Tiefe
- Niedersachsen: einer Fläche von 30 m²
- Nordrhein-Westfalen: einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Meter
- Rheinland-Pfalz: bis zu 50 m³ unbeheizter Raum
- Saarland: einer Fläche bis maximal 36 m² und 3 m Tiefe
- Sachsen: einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Meter
- Sachsen-Anhalt: einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
- Schleswig-Holstein: einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Meter
- Thüringen: einer Fläche bis maximal 30 m² und 4 m Tiefe.
Wir haben diese Informationen mit aller größter Sorgfalt erstellt, sind jedoch nicht haftbar für falsche oder
fehlende Informationen in diesem Dokument. Die Informationen sind 01.01.2019 zusammengestellt worden. Änderungen in der Gesetzgebung sind natürlich jederzeit möglich, bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Bauamt.